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Allgemeine Vertragsbedingungen für Mietgegenstände

1. Unseren Angeboten, Vereinbarungen und Verträgen liegen die Allgemeinen Miet- und Lieferbedingungen des Vermieters zugrunde.
2. Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
3. Wir behalten uns Modelländerungen vor.
4. Der Mietpreis bezieht sich auf 3 Tage einschließlich Empfangs- und Rückgabetag.
5. Als Entschädigung für eine verspätete Rückgabe, wird für jeden Tag eine neue Mieteinheit berechnet.
6. Die angegebenen Mietpreise in unserer Mietliste sind Abholpreise. Mietpreise für unsere Partyzelte müssen gesondert vereinbart werden.
7. Die angegebenen Mietpreise sind Stückpreise und gelten für einmalige Benutzung während der vereinbarten Mietzeit. Bei wiederholter Benutzung in der vereinbarten Mietzeit muss der Mieter dieses vorher bekannt geben und es wird ein anderer Mietpreis vereinbart.
8. Der Mieter verpflichtet sich alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Genehmigungen einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei. Der Mieter haftet für alle Schäden z.B. Verlust, Diebstahl und anderes an der Mietware, die durch ihn oder Dritte entstehen. Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach- Personen- und Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten Artikel von der Übernahme bis zur Rückgabe.
9. Nach der Auftragserteilung kann der Mieter seine Bestellung bis zu 10 Tage vor der vereinbarten Mietzeit kündigen. Falls die Frist nicht eingehalten wird ist der Vermieter berechtigt eine Stornogebühr von 90% des Mietpreises zu berechnen.
10. Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von 100% des Mietpreises für die Mietgegenstände verlangen. Die Kaution wird nicht verzinst. Sie wird dem Mieter zurückgegeben, sobald dieser seinen sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
11. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Der Auf und Abbau sowie das Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten. Der Vermieter berechnet für das Transportieren der Mietgegenstände über Treppen und nicht befahrbare Flächen jede angefangene Stunde. Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung. Die Mietgegenstände sind gereinigt wieder zurückzugeben, wenn nicht wird ein Aufpreis von 30% des Mietpreises berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
12. Die Mietgegenstände sind bei Abholung vollständig und zu ebener Erde bereitzustellen. Der Mieter ist dafür verantwortlich. Notwendige weitere Abholungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Überprüfung der Vollständigkeit und eventueller Beschädigungen der Mietgegenstände werden in den Lagerräumen des Vermieters und vom Vermieter durchgeführt.

Gerichtsstand

Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.